Der Bundesrat hat am 24. November 2023 seine Zustimmung erteilt. In einigen Tagen wird die Verordnung verkündet werden und in Kraft treten.
Die Verordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf die schon erteilten Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für die wegen des Krieges in der Ukraine geflüchteten Personen.
Mit dieser Verordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.
Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!
Extended: Ukraine Residence Permit!
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